Unser Angebot

Erfahren Sie hier mehr über unser Betreuungsangebot sowie Organisatorisches rund um unser Haus.

Allgemeine Infos

Altersgruppe und Plätze
Krippe:
Bis zu 12 Kinder im Alter von ca. 11 Monaten bis 3 Jahren.

Kindergarten:
Bis zu 52 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt.

Insgesamt bis zu 1/3 Integrationsplätze.


Aktuelle Öffnungszeiten
Derzeit bieten wir folgende Betreuungszeiten an:

Krippe: 
Mo-Fr: 7:30 – 14:30 Uhr


Kindergarten:
Mo-Do: 7:30 – 15:30 Uhr, Fr: 7:30-15:00 Uhr




 

Mittagsverpflegung
Wir bieten an 5 Tagen in der Woche eine Mittagsverpflegung an. Krippe: Teilnahme ist für alle Krippenkinder verpflichtend.
Kindergarten: Buchungszeit kürzer als 14:00 Uhr: Teilnahme nicht möglich
Buchungszeit bis 14:00 Uhr: Wahlmöglichkeit
Buchungszeit länger als 14:00 Uhr: Teilnahme verpflichtend 

Pädagogisches Konzept
Das Einrichtungskonzept (Download s. unten) richtet sich nach der Pädagogik von Maria Montessori - ein anerkanntes pädagogisches, integratives Bildungskonzept basierend auf dem Grundsatz „Hilf mir, es selbst zu tun!“

Einrichtungskonzept Teil A - Pädagogische Konzeption

Einrichtungskonzept Teil B - Hausordnung

 Einrichtungskonzept Teil C - Schutzkonzept

Rechtlicher Rahmen

Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), das Bayerische Kinder- und Bildungsgesetz (BayKiBiG) sowie die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG).

Darüber hinaus richtet sich unsere pädagogische Arbeit nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Bayerischen Verfassung, den Vorgaben des Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und dem  BayIntG: Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG).

Die Rahmenbedingungen des Betreuungsverhältnisses sind im von den Eltern und dem Träger bei Aufnahme zu unterzeichnenden Betreuungsvertrag geregelt. Darüber hinaus sind die Hausordnung sowie die pädagogische Konzeption der Einrichtung verbindliche Bestandteile bzw. Grundlagen des Betreuungsverhältnisses. 

Inklusion

Als integrative KiTa betreuen wir auf bis zu einem Drittel der Plätze Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Diese Kinder werden gruppenübergreifend von unserem hausinternen Fachdienst begleitet, der für jedes Inklusionskind eine gezielte Förderung und Therapie in einer Einzelsituation oder Kleingruppe anbietet. Die optimalen Förderbedingungen für die Gruppensituation werden in wöchentlichen Teamsitzungen abgestimmt.

Betreuungs- und Öffnungszeiten

Der Besuch unserer Einrichtung regelt sich nach der im Betreuungsvertrag vereinbarten Buchungszeit, welche grundsätzlich für das gesamte Kita-Jahr gültig ist. Änderungen der Buchungszeit im laufenden Kita-Jahr sind nur in besonderen Fällen nach Absprache möglich.

Das Kita-Jahr beginnt am 01. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.

Unser Haus ist regelmäßig von Montag bis Freitag geöffnet, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und den zusätzlichen Schließzeiten. In einer regelmäßig stattfinden Bedarfsumfrage ermitteln wir das gewünschte Betreuungsangebot unserer Einrichtung und behalten uns vor die Öffnungszeiten nach den Bedarfen zu verändern.

Schließzeiten

Unsere Einrichtung hat an bis zu 30 Tagen pro Kita-Jahr geschlossen. Darüber hinaus sind bis zu 5 zusätzliche Schließtage für Teamfortbildungen möglich.
Die Schließzeiten orientieren sich an den bayerischen Schulferien.

Gebühren und Zuschüsse

Eltern leisten monatlich Elternbeiträge, die nach Buchungskategorie gestaffelt sind. Die aktuellen Gebühren für Krippe und Kindergarten finden Sie unter dem Reiter „Anmeldung“.
Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss i.H.v. 100€ pro Monat, welcher ab September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet bis zum Schuleintritt gewährt wird. Der monatliche Zahlbetrag für die Eltern reduziert sich dann entsprechend, die Eltern müssen hierfür keinen Antrag stellen.

Eltern, deren Kind die Krippe besucht und das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können einen Antrag auf das Bayerische Krippengeld stellen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse bzw. auf den Seiten des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales).

Können Eltern die monatlichen Gebühren nicht leisten, können sie auch beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie hierfür bei Ihrem Jugendamt oder bei uns.

Elternmitarbeit

Da die Einrichtung unter der freien Trägerschaft des Montessori-Vereins Wasserburg e.V. steht, ist sie zur Sicherung des Fortbestandes (organisatorisch, wie auch im finanziellen Sinne) wesentlich auf ehrenamtliche Mitarbeit und Spenden angewiesen.


Daher ist die Elternmitarbeit in unserem Haus ein wichtiger organisatorischer Bestandteil. Jede Familie verpflichtet sich, eine bestimmte Anzahl an Elternmitarbeitsstunden im Kita-Jahr zu leisten. Nicht geleistete Stunden werden am Ende des Kita-Jahres in Rechnung gestellt.

Gelegenheiten für Elternmitarbeit gibt es viele – von handwerklicher Unterstützung über Mithilfe bei der Gartenpflege und Grundreinigung über Bereitstellung von Verpflegung bei Festivitäten und viele andere Aufgaben.