Rechtlicher Rahmen:
Unser Kindergarten arbeitet nach den Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), der die Bildungsziele in unserer pädagogischen Arbeit umfangreich definiert.
In diesem rechtliche Zusammenhang orientieren wir uns an der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (u.a. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Artikel 3 Abs. 3), der Bayerischen Verfassung (u.a. Art. 125,1 und Art. 101), den Vorgaben des Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG).
Selbstverständnis:
Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist das vom Montessori-Landesverband Bayern entwickelte und im Juli 2006 verbindlich eingeführte „Gemeinsame Konzept der Kinderhäuser im Montessori Landesverband Bayern“:
„Montessori-Kinderhäuser dienen der ganzheitlichen Bildung und Erziehung von Menschen. Körperliche, geistige, emotionale und soziale Aspekte von Bildung und Erziehung sind gleich zu gewichten und nicht voneinander trennbar.
Die Montessori-Pädagogik ist frei von einer festgelegten Weltanschauung. Die Basis aller pädagogischen Aktivitäten sind die grundlegenden pädagogischen, psychologischen, physiologischen und sozialen Erfahrungen und Erkenntnisse Maria Montessoris. Der Umgang, der an den Kinderhäusern beteiligten Pädagoginnen, Kindern und Eltern, ist getragen von der Achtung vor dem Kind, der Achtung der Menschen untereinander, der Achtung vor der Schöpfung und von der Einsicht der Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit aller Menschen, unabhängig von ihren individuellen Persönlichkeit.
Das Ziel dieser Bildung und Erziehung sind Menschen, die ein erfülltes und glückliches Leben in Frieden mit sich selbst und mit den Mitmenschen und in Verantwortung für die Welt leben.“
(Präambel - Montessori-Landesverband Bayern – „Das Gemeinsame Konzept der Kinderhäuser im Montessori-Landesverband Bayern,“ Juli 2006)
