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Mit dem am 01. August 2006 verbindlich eingeführten Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) wurde das seit 1972 geltende Bayerische Kindergartengesetz abgelöst. Zudem wurde parallel ein Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) entwickelt, der die Bildungsziele in unserer pädagogischen Arbeit umfangreich definiert und im Gesetz in der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) verbindlich festgelegt ist.
Wir haben unsere pädagogische Konzeption auf diese entsprechenden Rahmenbedingungen überarbeitet und neu festgelegt. Dabei orientieren wir uns an Inhalten des BEPs, den durch Aus- und Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Kleinkinderpsychologie und -pädagogik sowie an unseren Erfahrungen in der praktischen Kindergartenarbeit auf der Grundlage der Montessori-Pädagogik.
„Das kindliche Leben anregen,
ihm jedoch dabei freien Lauf in seiner Entwicklung zu lassen,
hier liegt die erste Pflicht des Erziehens.
M. Montessori
Wir wünschen uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen, um Ihrem Kind eine glückliche und harmonische Kindergartenzeit bereiten zu können.
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